Betäubungsmittelstrafrecht

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Das Betäubungsmittelstrafrecht befasst sich mit Delikten im Bereich des Umgangs mit illegalen Drogen. Die relevanten Strafvorschriften hat der Gesetzgeber im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) normiert. Das Betäubungsmittelstrafrecht ist in der anwaltlichen Praxis ein Kernbereich der Verteidigertätigkeit, was schlicht an der Häufigkeit derartiger Delikte liegt.

Am weitesten verbreitet dürfte dabei der Umgang mit „weichen Drogen“ wie zum Beispiel Cannabis in seinen verschiednen Erscheinungsformen sein. In den letzten Jahren ist allerdings ein erheblicher Anstieg der Drogenkriminalität im Bereich „harte Drogen“ festzustellen. Insbesondere der Handel mit Methamphetamin hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Methamphetamin, das unter Modenamen wie Yaba, Ice, Meth, Crystal oder Crystal Meth vergleichsweise preiswert angeboten wird, gehört zu den am schnellsten zerstörenden Drogen überhaupt, wobei für die zerstörerische Wirkung auch die Verunreinigungen verantwortlich gemacht werden können, mit denen bei illegaler Herstellung zu rechnen ist.

Das Potential einer Abhängigkeit ist sehr hoch. Crystal wird überwiegend geschnupft, teilweise geraucht, in Wasser gelöst intravenös injiziert oder auch rektal verabreicht. Im deutschsprachigen Raum gehandeltes Methamphetamin wird zumeist in Osteuropa hergestellt.

Bei der Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen ist über die Kenntnisse des Strafrechts hinaus umfangreiches Spezialwissen erforderlich, weil das BtMG eine Vielzahl von Sonderproblemen aufwirft. So, gibt es zb Sonderregelungen für den Beschuldigten, der sich zum „Kronzeugen“ macht (§ 31 BtMG), den Betäubungsmittelabhängigen, der sich für den Weg „Therapie statt Strafe“ entscheidet, (§§ 35 ff. BtMG) und den Gelegenheitskonsumenten, für den sich Wege der Einstellung des Verfahrens eröffnen (§§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG). Darüber hinaus ergeben sich aus einer Verurteilung wegen Betäubungsmittelstraftaten auch Problemkreise (zum Beispiel  Entzug der Fahrerlaubnis), die sonst im Strafrecht nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Sollte Ihnen ein Verstoß gegen das BtMG zum Vorwurf gemacht werden, können Sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden. Ich werde Sie umfassend über die juristischen Möglichkeiten Ihrer Verteidigung und die beste Verteidigungsstrategie beraten.

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