Opfer einer Straftat zu werden, ist oft ein traumatisches Erlebnis. Der Täter hat Sie verletzt. In Ihrer körperlichen Unversehrtheit, in Ihrem Eigentum, in Ihrem persönlichen Lebensbereich, in Ihrer sexuellen Selbstbestimmung oder in anderen Rechten. So etwas ist oft schwer zu verarbeiten und schränkt Sie in Ihrer Lebensführung erheblich ein. Viele Opfer entwickeln nach der Tat Ängste. Sie fühlen sich nicht mehr sicher, haben Angst allein in Ihrer Wohnung zu sein oder mit Menschen unbefangen umzugehen. Bei der psychischen Bewältigung eines solchen Erlebnisses, kann Ihnen ein erfahrener Psychologe oder Psychiater helfen.
Ich kann Ihnen dabei helfen, das Geschehen juristisch aufzuarbeiten und den Täter zur Verantwortung zu ziehen. Das deutsche Strafrecht war (und ist es teilweise noch) sehr täterorientiert. Der Täter hat viele prozessuale Rechte, zum Beispiel bei schweren Taten auf einen Verteidiger. Das ist grundsätzlich aus rechtsstaatlichen Gründen auch gut so. Der Opferschutz kam dabei allerdings oft zu kurz. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren hier viel verbessert, wenngleich wir immer noch erst am Anfang einer vernünftigen Opferschutzpolitik stehen.
Ich stehe Ihnen, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, gern als Beistand zur Verfügung. Ich berate Sie über Ihre Rechte, begleite Sie wenn nötig zu polizeilichen Vernehmungen und mache auch Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend. Es gibt bei bestimmten Straftaten Möglichkeiten, auch ohne langes und teueres Zivilverfahren Schadensersatzansprüche schon im Strafverfahren gegen den Täter geltend zu machen und durchzusetzen. Das nennt man Adhäsionsverfahren. Hier kann ich Sie gern weitergehend beraten.
Auch, wenn Sie keine Schadensersatzansprüche geltend machen können oder wollen, ist es oft sinnvoll, als Nebenkläger der Staatsanwaltschaft zu helfen den Täter zu verfolgen. Als Nebenkläger haben Sie prozessuale Rechte (zum Beispiel das Recht Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen oder das Recht Beweisanträge zu stellen), die Ihnen sonst als Opfer nicht zur Verfügung stehen. Sie können auf diese Weise aktiv daran Teil haben, dass das Ihnen geschehene Unrecht gesühnt wird. Vielleicht kann Ihnen das auch bei der Bewältigung des traumatischen Erlebnisses, Opfer geworden zu sein, helfen.
Als Opfer einer Straftat haben Sie zum Beispiel folgende Rechte:
Informationspflicht
Opfer von Straftaten müssen schon bei der Polizei auf ihre Rechte hingewiesen werden. Das geschieht zumeist durch das Aushändigen von Merkblättern mit einer Zusammenfassung Ihrer Rechte.
Beratungshilfe
Bedürftige Opfer können beim Amtsgericht im Bezirk Ihres Wohnortes einen Antrag auf Beratungshilfe stellen, um sich durch einen Anwalt ihrer Wahl beraten lassen. Das Amtsgericht erteilt dann einen so genannten Beratungshilfeschein, der Sie berechtigt, sich gegen einen kleinen finanziellen Eigenanteil von 15,-EUR juristisch beraten zu lassen. Die Vertretung im Strafverfahren (zum Beispiel als Nebenkläger) ist damit aber nicht abgedeckt.
Nebenklage
Nebenklageberechtigte Verletzte, zum Beispiel Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten haben das Recht, sich als Nebenkläger an dem Verfahren zu beteiligen. Dann dürfen sie, bei der gesamten Hauptverhandlung anwesend sein, können durch Fragen und Beweisanträge aktiv auf das Verfahren Einfluss nehmen und ggf. selbst Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Prozesskostenhilfe
Nebenklageberechtigten Opfern wird bei bestimmten Bedürftigkeitsvoraussetzungen (ähnlich wie im Zivilrecht) der Rechtsanwalt aus der Staatskasse finanziert. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn nach Überzeugung des Gerichts die Sach- oder Rechtslage schwierig ist und das Opfer seine Interessen nicht selbst wahrnehmen kann. Ich berate Sie gern über die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe.
Opferanwalt auf Staatskosten
Bei besonders schwerwiegenden Delikten (zum Beispiel Tötungsdelikte, Sexualverbrechen) muss dem Opfer, beziehungsweise den Angehörigen des Opfers,
auf Antrag ein Opferanwalt auf Staatskosten beigeordnet werden, auch wenn das Opfer nicht bedürftig ist.
Schadensersatz / Schmerzensgeld
Zivilrechtliche Ansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen eines zu beantragenden Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren gestellt und mitverhandelt werden.
Begleitung zur polizeilichen Vernehmung
Schon bei der polizeilichen Vernehmung können sich Opferzeugen von einer Vertrauensperson, zum Beispiel einem Rechtsanwalt begleiten lassen. Die Polizei darf Ihnen das nicht versagen.
Zeugenaussage im Prozess
Wenn Sie sich am Prozess nicht als Nebenkläger beteiligen wollen, können Sie dennoch einen Zeugenbeistand zu Ihrer Vernehmung mitnehmen. Ein Zeugenbeistand kann Ihnen bei schwierigen Fragen des Gerichtes helfen und ggf. darauf hinwirken, dass zum Beispiel der Angeklagte während der Vernehmung des Opfers aus dem Gerichtssaal entfernt wird.