Wirtschaftskriminalität oder neudeutsch „white-collar crime“ ist ein Sammelbegriff für Straftaten, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände betreffen.
Der Begriff Wirtschaftsstrafrecht ist gesetzlich nicht definiert. Ob eine Vorschrift inhaltlich Wirtschaftsstrafrecht ist, ergibt sich daher aus ihrem Schutzzweck. Soll sie Kernbereiche des Wirtschaftsrechtes schützen oder kann sie dazu verwendet werden, ist sie Wirtschaftsstrafrecht. Im Gerichtsverfassungsgesetz wird die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer an einem Landgericht geregelt. Dort wird auch der Kreis der Strafnormen genannt, die zum Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammer zählen. Das Gesetz bestimmt, welche Straftaten wegen der besonderen Beziehung zum Wirtschaftsleben vor einem Richtergremium mit besonderen Kenntnissen wirtschaftlicher Abläufe und Vorschriften verhandelt werden müssen.
Dem Wirtschaftsstrafrecht können zum Beispiel folgende Deliktsgruppen zugeordnet werden:
- Betrug
- Falschbilanzierung
- Geldwäsche
- Insiderhandel
- Insolvenzdelikte
- Industriespionage
- Korruption
- Produktpiraterie
- Steuerstraftaten
- Subventionsbetrug
- Unterschlagung
- Untreue
Sollte Ihnen eine solche Straftat vorgeworfen werden, ist es essentiell, sich möglichst frühzeitig der Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes zu bedienen. Gern stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung.