Beschuldigter einer Straftat zu sein, ist für die meisten Bürger nicht vorstellbar. Das geschieht jedoch leichter, als viele denken. Da kann es genügen, aus Unachtsamkeit vergessen zu haben im Bus einen Fahrschein zu lösen oder diesen zu entwerten, und man wird des „Schwarzfahrens“ verdächtigt und muss sich einem Strafverfahren stellen und benötigt einen Rechtsanwalt. Ein eskalierter Streit mit den Nachbarn kann zu gegenseitigen Strafanzeigen führen, ein Glas auf der Party zuviel getrunken und dann mit dem Auto nachhause gefahren, schon ist eine Straftat verwirklicht. Tatsache ist, dass sich faktisch jeder schon einmal strafbar gemacht hat. Die meisten dieser „Kleinigkeiten“ bleiben jedoch unentdeckt und damit auch straflos.
Was aber tun, wenn man doch einmal erwischt wurde oder viel schlimmer, wenn man unschuldig einer Straftat verdächtig ist? Das Strafrecht ist kein einfaches Rechtsgebiet. Im Strafrecht muss man oft Entscheidungen treffen, die erst viel später wichtig werden.
Das Wichtigste ist: Geben Sie niemals irgendwelche Erklärungen zur Sache gegenüber den Behörden ab! Nennen Sie nur Ihre Personalien! So lächerlich Ihnen die Angelegenheit auch erscheinen mag, eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich später, im Falle einer Anklage vor Gericht nicht oder nur sehr schwer widerrufen. In der Aufregung und der Drucksituation einer Vernehmung kann es außerdem leicht passieren, dass Sie sich in Widersprüche verstricken und man Ihnen dann nicht mehr glaubt, obwohl Sie die Wahrheit sagen.
Sie sind nicht verpflichtet, den Ermittlungsbehörden in irgendeiner Weise bei den Ermittlungen gegen Sie behilflich zu sein. Egal was man von Ihnen verlangt, ob Fingerabdrücke, Speichelprobe, Mitwirkung bei einer Gegenüberstellung oder sonstige Handlungen, bestehen Sie darauf zunächst mit einem Strafverteidiger zu sprechen. Bleiben Sie immer ruhig und höflich. Wehren Sie sich auf keinen Fall gegen Anordnungen der Ermittlungsbehörden. Das hilft ohnehin nicht. Allerdings sollten Sie den Anordnungen immer widersprechen, Sie sollten z.B. im Falle einer Hausdurchsuchung in dem Durchsuchungsprotokoll ankreuzen, dass Sie mit der Durchsuchung und der Sicherstellung oder Beschlagnahme von Beweismitteln nicht einverstanden sind. So kann Ihr Rechtsanwalt später überprüfen lassen, ob der Durchsuchungsbefehl überhaupt rechtmäßig war. Erstaunlich oft sind Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig. Gleiches gilt für andere Beschlüsse der Gerichte. Widersprechen Sie, aber dulden Sie die Maßnahmen, dann können die Rechtsanwälte später mehr erreichen, als wenn Sie panisch reagieren oder mit allem einverstanden sind.
Verlangen Sie immer einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren zu dürfen. Das dürfen die Behörden einem Beschuldigten nicht verwehren. Im Gegenteil, die Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, dem Betroffenen bei der Auswahl des Rechtsanwalts effektiv zu helfen und ggf. eine Liste geeigneter Rechtsanwälte für Strafrecht zur Verfügung zu stellen. Es gibt auch einen Strafverteidiger – Notdienst, den in Erfurt der örtliche Anwaltsverein organisiert. Es handelt sich hierbei um einen freiwilligen Notdienst, an dem Rechtsanwälte für Strafrecht teilnehmen und sich in einem wöchentlichen Turnus verpflichten, auch außerhalb der Bürozeiten in Notfällen wie Verhaftung oder Hausdurchsuchung für die Mandanten da zu sein. Der Polizei, der Staatsanwaltschaft und auch dem Ermittlungsrichter liegt diese Liste in der Regel vor.
Nur Rechtsanwälte dürfen Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, in der zum Beispiel Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen. Nur mit diesen Informationen ist eine sachgerechte Strafverteidigung möglich. Die Entscheidung, ob Sie eine Erklärung zur Sache abgeben oder nicht, muss anhand eines jeden Einzelfalles gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt getroffen werden. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie darstellen.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht berate ich Sie gern bei allen rechtlichen Fragestellungen und Themen rund um das Strafrecht, auch als Pflichtverteidiger. Dazu gehören zum Beispiel Themenkomplexe wie:
Körperverletzung, Raub, räuberische Erpressung, Nebenklage, Stalking, Beleidigung, Führerscheinentzug, Trunkenheitsfahrten, Untersuchungshaft, Sozialbetrug, Bestechung, Jugendstrafrecht, eBay-Betrug, Pflichtverteidiger, Strafvollzug, Vorladung, Verteidigung, Unterschlagung, Sachbeschädigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Drogen, Strafverteidigung, Durchsuchung, Totschlag, BTMG, Revision, Mord, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Betrug, Wirtschaftskriminalität, Berufung, Haftbefehl, Betäubungsmittel, Strafanzeige, Straftat, Akteneinsicht, Verjährung, Berufsverbot, Ladendiebstahl, Zeugnisverweigerungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Strafbefehl, Korruption, Diebstahl, Zwangsprostitution, Ermittlungsverfahren, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Insolvenzdelikt, Strafvollstreckung, Vernehmung, Opferhilfe.